SUSE(r) Linux Enterprise-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung für die folgenden 
SUSE-Produkte:

SUSE Linux Enterprise Server 15 SP1
SUSE Linux Enterprise Server for SAP Applications 15 SP1
SUSE Linux High Availability Extension 15 SP1
SUSE Linux Enterprise HPC 15 SP1
SUSE Linux Enterprise Desktop 15 SP1
SUSE Linux Enterprise Workstation Extension 15 SP1
SUSE Linux Enterprise Live Patching 15 SP1
SUSE Manager Server 4
SUSE Manager Proxy 4
SUSE Manager Retail Branch Server 4

LESEN SIE SICH DIESE VEREINBARUNG GENAU DURCH. MIT DEM KAUF, DER 
INSTALLATION, DEM HERUNTERLADEN ODER DER ANDERWEITIGEN NUTZUNG DER 
SOFTWARE (BZW. IHRER KOMPONENTEN) STIMMEN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESER 
VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESEN BESTIMMUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, SIND SIE 
NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN, ZU INSTALLIEREN ODER ZU 
VERWENDEN, UND SIE SOLLTEN DIE PARTEI, BEI DER SIE DIE SOFTWARE ERWORBEN 
HABEN, DARÜBER INFORMIEREN, UM DEN KAUFPREIS ZURÜCKERSTATTET ZU BEKOMMEN. 
EINE EINZELPERSON, DIE IM AUFTRAG EINER JURISTISCHEN PERSON HANDELT, 
BESTÄTIGT, DASS ER BZW. SIE BERECHTIGT IST, DIESE VEREINBARUNG IM AUFTRAG 
DER JURISTISCHEN PERSON EINZUGEHEN.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("Vereinbarung") ist eine 
rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (als Unternehmen oder 
Einzelperson) und SUSE LLC ("Lizenzgeber"). Die im Titel dieser 
Vereinbarung bezeichneten Softwareprodukte, für die Sie Lizenzen erworben 
haben, sämtliche Medien oder Reproduktionen (physisch oder virtuell) und 
die Begleitdokumentation (kollektiv als "Software" bezeichnet) sind durch 
die Urheberrechtsgesetze und -verträge der Vereinigten Staaten ("USA") und 
anderer Länder geschützt und unterliegen den Bedingungen dieser 
Vereinbarung. Sollten die Gesetze Ihres Hauptgeschäftssitzes erfordern, 
dass Verträge für ihre Vollstreckbarkeit in der jeweiligen Landessprache 
zu verfassen sind, so kann auf schriftliche Anforderung beim Lizenzgeber 
eine Version in der jeweiligen Landessprache angefordert werden, die für 
Ihren Erwerb der Lizenzen für die Software gilt. Jedes Add-on, jede 
Erweiterung, jede Aktualisierung, jede mobile Anwendung, jedes Modul, 
jeder Adapter und jede Support-Version, die Sie herunterladen oder 
erhalten und der keine Lizenzvereinbarung beigefügt ist, gilt als Software 
und unterliegt dieser Vereinbarung. Falls es sich bei der Software um eine 
Aktualisierung oder eine Support-Version handelt, benötigen Sie eine 
gültige Lizenz für die Version und die Anzahl der 
Software-Aktualisierungen oder Support-Versionen, um die Aktualisierung 
oder Support-Version installieren und nutzen zu können. 

LIZENZIERTE NUTZUNG

LIZENZEN. Die Software und sämtliche Komponenten sind Eigentum des 
Lizenzgebers und anderen Lizenzgebern und sind geschützt durch 
Urheberrechte und andere geltende Gesetze. Unter Einhaltung der 
Bedingungen dieser Vereinbarungen gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine 
zeitlich unbegrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare, weltweite 
Lizenz zur Erstellung und Verwendung von Kopien der Software innerhalb 
Ihres Unternehmens (wie nachstehend definiert). 

"Unternehmen" bezeichnet eine juristische Einheit, unter Ausschluss ihrer 
Tochtergesellschaften und angegliederten Unternehmen, die steuerlich 
eigenständig sind oder eine separate juristische Einheit bilden. Ein 
Beispiel für ein Unternehmen im Privatsektor ist eine GmbH, eine 
Personengesellschaft oder eine Treuhandgesellschaft, ausgenommen 
Tochterunternehmen oder Zweigunternehmen des Unternehmens, die eine 
separate Steuernummer oder Handelsregisternummer führen. Ein Beispiel für 
ein Unternehmen im öffentlichen Sektor ist eine Regierungsbehörde oder ein 
Amt.

DRITTANBIETER-SOFTWARE /OPEN SOURCE. Durch keine der hier aufgeführten 
Bedingungen werden Ihre Rechte oder Verpflichtungen sowie die für Sie 
zutreffenden Bedingungen, die für Sie im Rahmen aller zutreffenden Open 
Source-Lizenzen für den Open Source-Code in dieser Software gelten, 
eingeschränkt oder anderweitig beeinflusst. Andere Softwareprogramme, die 
unter anderen Bestimmungen und/oder von Dritten (also nicht vom 
Lizenzgeber) lizenziert werden, können in der Software selbst oder im 
Lieferumfang der Software enthalten sein. Softwareprogramme mit einer 
separaten Lizenzvereinbarung unterliegen den Regelungen dieser separaten 
Lizenzvereinbarung. 

ABONNEMENTSERVICES. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Wartungs- und 
Support-Services für die Software zu leisten, es sei denn, Sie entscheiden 
sich für ein Abonnementsangebot, in dem Support-Services ausdrücklich 
enthalten sind. Der Lizenzgeber verkauft Abonnementangebote für die 
Software, durch die Sie, auf der Grundlage einer entsprechenden Gebühr und 
im Rahmen einer bestimmten Jahresfrist, Anspruch auf technischen Support 
und/oder die interne Nutzung von Software-Updates haben 
("Abonnementangebot"). Hierbei finden die Bestimmungen und Bedingungen des 
Abonnementangebots Anwendung, die unter 
https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf eingesehen werden 
können. 

ZEICHEN. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden keine Rechte oder Lizenzen, 
ob ausdrücklich oder stillschweigend, in Bezug auf Markenzeichen, 
Markennamen oder Servicemarken des Lizenzgebers oder dessen angegliederten 
Unternehmen oder Lizenzgebern gewährt ("Marken"). Diese Vereinbarung 
berechtigt Sie nicht dazu, die Software oder ihre Komponenten mit den 
Marken des Lizenzgebers zu vertreiben, unabhängig davon, ob die Kopie 
modifiziert wurde. Sie sind nur dann zur kommerziellen Redistribution der 
Programme berechtigt, wenn (a) der Lizenzgeber Ihnen in einer separaten 
schriftlichen Vereinbarung das Recht zu einer solchen kommerziellen 
Redistribution gewährt hat oder (b) Sie die Kennzeichnungen an sämtlichen 
Stellen entfernen und ersetzen. 

EINSCHRÄNKUNGEN 

Lizenzbeschränkungen. Die Software sowie sämtliche Komponenten sind 
Eigentum des Lizenzgebers und/oder dessen Lizenzgebern und durch 
Urheberrechte und andere geltende Gesetze geschützt. Das Eigentum an der 
Software und an jeglichen Komponenten sowie an jeglichen Kopien, 
Modifikationen oder zusammengeführten Teilen verbleibt gemäß der 
einschlägigen Lizenz beim Lizenzgeber bzw. den anderen Lizenzgebern. Der 
Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich 
gewährt werden. Die Software ist nur für Ihre interne Benutzung 
lizenziert. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet und 
ohne Beeinträchtigung der Rechte und Pflichten im weiter oben stehenden 
Abschnitt "Drittanbieter-Software/Open Source" ist es Ihnen nicht 
gestattet, (1) jegliche Hinweise auf Patente, Marken, Copyright, 
Handelsgeheimnis oder sonstige herstellerspezifischen Hinweise oder 
Bezeichnungen von der Software oder der dazugehörigen Dokumentation zu 
entfernen; (2) die Software außerhalb des gesetzlich ausdrücklich 
zulässigen Rahmens zu modifizieren, abzuändern, abgeleitete Werke davon zu 
erstellen, sie zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu 
disassemblieren; (3) die Software zu übertragen, abzutreten, zu 
verpfänden, zu vermieten, Dritten zur zeitweiligen Nutzung zu überlassen, 
zu hosten oder zu leasen sowie eine oder mehrere Ihrer 
Lizenzberechtigungen aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige 
schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers unterzulizenzieren; (4) die 
Ergebnisse jeglicher Leistungs-, Funktions- oder sonstigen Bewertung bzw. 
Beurteilung der Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des 
Lizenzgebers Dritten zugänglich zu machen.

Outsourcing-Anforderungen. Ihre Lizenz zur Nutzung der Software darf durch 
einen Dritten, der in Ihrem Namen handelt, gemäß den Bestimmungen dieser 
Vereinbarung genutzt werden, beispielsweise ein externer Cloud- oder 
Outsourcing-Anbieter, der die Software für Sie verwaltet oder hostet (im 
Remote-Verfahren oder virtuell), dies unter der Maßgabe der folgenden 
Punkte: (1) Sie sind weiterhin verpflichtet, alle Ihre Verpflichtungen aus 
dieser Vereinbarung zu erfüllen und eine durchsetzbare Vereinbarung mit 
dem Dritten einzugehen, deren Bestimmungen die Rechte des Lizenzgebers an 
der Software schützen, wobei diese Bestimmungen nicht weniger restriktiv 
sein dürfen als die Bestimmungen dieser Vereinbarung, beispielsweise der 
nachfolgende Abschnitt "Überprüfung"; (2) Sie untersagen dem Dritten die 
Nutzung der Software für andere Zwecke, die nicht ausschließlich zu Ihren 
eigenen Gunsten gehen; (3) Sie allein sind dem Lizenzgeber gegenüber für 
jegliche Verstöße des Dritten gegen diese Vereinbarung verantwortlich; und 
(4) Sie haben ein Abonnement abgeschlossen, das alle Installationen und 
Bereitstellungen der Software durch den Dritten in Ihrem Namen abdeckt, 
und Sie verlängern dieses Abonnement entsprechend. 

Appliance-Lizenz. Für den Fall, dass Sie, entweder direkt vom Lizenzgeber 
oder von einem Drittanbieter, Hardware, Software oder eine andere 
Appliance erhalten haben, die die Software nutzt, stimmen Sie zu, die 
Software ausschließlich zum Ausführen der Appliance zu verwenden und nicht 
als allgemeines Betriebssystem. 

EIGENTÜMERSCHAFT 

Durch die Lizenz werden Ihnen keine Eigentumsrechte an der Software 
übertragen. Der Lizenzgeber und/oder seine Drittlizenzgeber besitzen alle 
Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an geistigem Eigentum an der 
Software und den Services und behalten sich diese vor; dies gilt auch für 
Anpassungen oder Kopien hiervon. Die Software wird Ihnen nicht verkauft; 
Sie erhalten lediglich eine bedingte Lizenz zur Nutzung der Software. 
Jegliche Rechtsansprüche, Eigentumsrechte, geistige Eigentumsrechte auf 
bzw. an den Inhalten, auf die mithilfe der Software zugegriffen wird, sind 
das Eigentum des jeweiligen Inhaltsanbieters und sind gegebenenfalls durch 
entsprechende Urheberrechte oder andere Gesetze geschützt. Diese 
Vereinbarung gewährt Ihnen keine Rechte an derartigen Inhalten. 

BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

Der Lizenzgeber gewährleistet, dass die Medien, auf der die Software bei 
normalem Gebrauch über einen Zeitraum von 60 (sechzig) Tagen ab 
Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. DIE OBEN 
GENANNTE GARANTIE STELLT IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN 
RECHTSANSPRUCH DAR UND ERSETZT ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER 
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN. ABGESEHEN VON DER OBIGEN 
GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR UND OHNE JEGLICHE 
GEWÄHRLEISTUNGEN BEREITGESTELLT.

Services. Der Lizenzgeber gewährleistet, dass sämtliche erworbenen 
Services auf professionelle Weise und gemäß den allgemein anerkannten 
Branchenstandards erbracht werden. Diese Gewährleistung gilt für einen 
Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab der Bereitstellung der Services. Bei 
jeglichem Verstoß gegen diese Gewährleistung ist der Lizenzgeber lediglich 
verpflichtet, entweder die Services so zu verändern, dass sie mit dieser 
Gewährleistung übereinstimmen, oder Ihnen den Betrag zu erstatten, den Sie 
für den Teil der Services an den Lizenzgeber bezahlt haben, der nicht mit 
dieser Gewährleistung übereinstimmt. Sie erklären sich damit 
einverstanden, entsprechende Maßnahmen zur Isolierung und Sicherung Ihres 
Systems vorzunehmen.

DIE SOFTWARE WURDE NICHT FÜR DIE VERWENDUNG ODER DIE VERTEILUNG MIT 
ONLINE-STEUERUNGSHARDWARE IN GEFÄHRLICHEN UMGEBUNGEN, FÜR DIE 
STÖRUNGSSICHERER BETRIEB ERFORDERLICH IST, ENTWICKELT, HERGESTELLT ODER 
KONZIPIERT, BEISPIELSWEISE FÜR DEN BETRIEB VON KERNENERGIEANLAGEN, 
FLUGNAVIGATION, KOMMUNIKATIONS- ODER STEUERUNGSSYSTEMEN, LEBENSERHALTENDEN 
GERÄTEN ODER WAFFENSYSTEMEN ODER ANDERE VERWENDUNGSZWECKE, BEI DENEN 
SOFTWARE-AUSFÄLLE DIREKT ZU TOD, KÖRPERVERLETZUNG ODER SCHWEREN PHYSISCHEN 
ODER UMWELTSCHÄDEN FÜHREN KÖNNEN.

Nicht vom Lizenzgeber stammende Produkte. In der Software oder im 
Lieferumfang können weitere Hardware oder Softwareprogramme bzw. Services, 
die von anderen Unternehmen als dem Lizenzgeber lizenziert oder verkauft 
werden, enthalten sein. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR 
PRODUKTE ODER SERVICES, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER ENTWICKELT WURDEN BZW. 
BEREITGESTELLT WERDEN. PRODUKTE BZW. SERVICES DIESER ART WERDEN IN DER 
VERFÜGBAREN FORM BEREITGESTELLT. EIN ETWAIGER GARANTIESERVICE FÜR 
PRODUKTE, DIE NICHT VOM LIZENZGEBER STAMMEN, WIRD VOM PRODUKTLIZENZGEBER 
GEMÄSS DER ZUTREFFENDEN GARANTIE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT.

SOFERN NICHT ANDERWEITIG VOM GESETZ BESCHRÄNKT, SCHLIESST DER LIZENZGEBER 
SÄMTLICHE IMPLIZIERTEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, EINSCHLIESSLICH SÄMTLICHER 
GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN 
ZWECK, GEWÄHRLEISTUNGEN AUS EIGENTUMSRECHTEN ODER DER NICHTVERLETZUNG VON 
RECHTEN; FERNER BESTEHEN KEINE GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE SICH AUS DER 
VERHANDLUNG, LEISTUNG ODER DEM HANDELSGEBRAUCH ERGEBEN. DER LIZENZGEBER 
LEISTET KEINE GARANTIEN, ANGABEN ODER ZUSAGEN, DIE NICHT IN DIESER 
BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG FESTGELEGT SIND. DER LIZENZGEBER GARANTIERT 
NICHT, DASS DIE SOFTWARE BZW. DIE DIENSTE IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN, 
MIT SÄMTLICHEN BETRIEBSSYSTEMEN KOMPATIBEL SIND BZW. DASS DER BETRIEB DER 
SOFTWARE BZW. DIENSTE FREI VON UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERN SEIN WIRD. DIE 
VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE SIND EIN WESENTLICHER 
BESTANDTEIL DIESER VEREINBARUNG UND STELLEN DIE GRUNDLAGE FÜR DIE 
BESTIMMUNG DER PRODUKTPREISE DAR. Manche Rechtsprechungen lassen bestimmte 
Haftungsausschlüsse und Haftungseinschränkungen nicht zu, sodass Teile der 
oben genannten Einschränkungen für Sie möglicherweise nicht relevant sind. 
Diese eingeschränkte Gewährleistung verleiht Ihnen bestimmte Rechte; 
abhängig von Bundesstaat oder Rechtssystem ergeben sich möglicherweise 
weitere Rechte. 

EINSCHRÄNKUNG DER HAFTBARKEIT

Folgeschäden. WEDER DER LIZENZGEBER NOCH EINER SEINER DRITTEN LIZENZGEBER, 
EINES SEINER TOCHTERUNTERNEHMEN ODER EINER SEINER MITARBEITER SIND IN 
IRGENDEINEM FALL HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, 
INDIREKTE SCHÄDEN, BEI UNERLAUBTEN HANDLUNGEN, WIRTSCHAFTLICHEM SCHADEN 
ODER SCHADENSERSATZVERPFLICHTUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE DURCH 
VERTRAGSGEMÄSSE HANDLUNGEN, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERE 
UNERLAUBTE HANDLUNGEN, VERLETZUNG VON GESETZLICHEN PFLICHTEN, 
ENTSCHÄDIGUNG ODER BEITRAG ENTSTANDEN SIND, EINSCHLIESSLICH VERLUST VON 
GEWINNEN, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN ODER DATEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT 
SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
Unmittelbare Schäden. DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR DIREKTE 
SCHÄDEN AN EIGENTUM ODER PERSONEN (SOWOHL IM EINZELFALL ALS AUCH IN 
WIEDERHOLTEN FÄLLEN) ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN 1,25-FACHEN WERT DES 
FÜR DIE SOFTWARE ODER DIE SERVICES, DIE GRUND FÜR DIESE FORDERUNG 
IST/SIND, BEZAHLTEN PREISES (ODER 50 US-DOLLAR, FALLS SIE DIE SOFTWARE 
KOSTENFREI ERHALTEN HABEN). Die oben genannten Ausschlüsse und 
Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche in Bezug auf Tod oder 
Körperverletzung, die durch die Fahrlässigkeit des Lizenzgebers oder 
dessen Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer verursacht wurden. In den 
Rechtssystemen, die keinen Ausschluss bzw. keine Einschränkung von 
Schadenersatzansprüchen zulassen, einschließlich Schadenersatzansprüchen 
bei Verletzung von implizierten Bedingungen in Bezug auf Eigentumsrechte 
bzw. den stillen Besitz beliebiger Software, die im Rahmen dieser 
Vereinbarung erworben wurde, bzw. bei arglistiger Täuschung wird die 
Haftung des Lizenzgebers im maximal zulässigen Umfang dieser Rechtssysteme 
beschränkt bzw. ausgeschlossen.



ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Laufzeit. Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem Sie die 
Software rechtmäßig erwerben, und wird automatisch aufgehoben, wenn Sie 
gegen eine der Bestimmungen verstoßen. 

Revisionen. Der Lizenzgeber oder ein Revisor (nachfolgend definiert) ist 
berechtigt, die Einhaltung dieser Lizenzvereinbarung und der 
Lizenzeinhaltungssatzung von Micro Focus unter 
http://supportline.microfocus.com/licensing/licVerification.aspx durch Sie 
zu überprüfen. Sie stimmen Folgendem zu:
A. Dokumentation. Sie dokumentieren Ihre Einhaltung dieser Vereinbarung 
gemäß der anwendbaren Lizenzmetrik und den Abonnementbestimmungen und 
-bedingungen unter https://www.suse.com/products/terms_and_conditions.pdf 
für die Software ausreichend, unter anderem anhand von Seriennummern, 
Lizenzschlüsseln, Protokollen, Ort, Modell (einschließlich Menge und 
Prozessortyp) und Seriennummern aller Maschinen, auf denen die Software 
installiert ist bzw. über die auf die Software zugegriffen werden kann, 
Namen (einschließlich der juristischen Person) und Anzahl der Benutzer, 
die auf die Software zugreifen oder zugriffsberechtigt sind, Metriken, 
Berichten, Kopien der Software (nach Produkt und Version) und 
Netzwerkarchitekturdiagrammen, die für Ihre Lizenzierung und 
Bereitstellung der Software und zugehörige Support- und Wartungsleistungen 
relevant sind, und legen diese Dokumentation auf Aufforderung des 
Lizenzgebers vor.
B. Fragebogen. Sie reichen dem Lizenzgeber (oder seinem benannten 
unabhängigen Prüfer, nachfolgend "Prüfer") auf dessen Anfrage innerhalb 
von sieben (7) Tagen einen vom Lizenzgeber oder Prüfer bereitgestellten 
ausgefüllten Fragebogen ein, dem eine schriftliche und durch einen 
Direktor Ihrer Organisation unterzeichnete Bescheinigung beigefügt ist, 
die die Richtigkeit der gemachten Angaben bestätigt.
C. Zugang. Sie gewähren Vertretern des Lizenzgebers bzw. Prüfers während 
Ihrer normalen Geschäftszeiten jede nötige Unterstützung und Zugang zu 
Unterlagen und Computern, um die Überprüfung Ihrer Computer und Unterlagen 
auf Einhaltung der anwendbaren Vereinbarung zu ermöglichen, und 
kooperieren bei solchen Prüfungen uneingeschränkt.
D. Nichterfüllung. Für den Fall, dass Sie über eine nicht lizenzierte 
Installation oder Nutzung der Software oder einen nicht lizenzierten 
Zugang zur lizenzierten Software verfügen oder verfügten oder anderweitig 
gegen diese Vereinbarung verstoßen haben ("Nichteinhaltung"), müssen Sie 
unbeschadet sonstiger Rechte und Abhilfen des Lizenzgebers (auch 
Unterlassungsanspruch) zur Behebung der Nichteinhaltung innerhalb von 
dreißig (30) Tagen nach Mitteilung dieser Nichteinhaltung an Sie 
ausreichende Lizenzen und/oder Abonnements und die zugehörigen Support- 
und Wartungsleistungen durch Zahlung der jeweils (zum Datum des 
zusätzlichen Kaufs) aktuellen Listenpreise für die Lizenzen und die 
Gebühren für 12 Monate zzgl. Zinsen und Zinseszinsen (zum Satz von 1,5 % 
pro Monat bzw. zum gesetzlich maximal zulässigen Satz, sofern dieser Satz 
unter 1,5 % liegt) seit dem Eintreten der Nichteinhaltung bis zur Zahlung 
der genannten Gebühren erwerben, wobei die Zinsen auch dann zahlbar sind, 
wenn zum Zeitpunkt des Eintretens der Nichteinhaltung keine Rechnung 
ausgestellt wurde. Führt Ihre Nichteinhaltung zu Fehlbeträgen bei den 
Lizenzgebühren von 5 % oder mehr, müssen Sie dem Lizenzgeber zusätzlich zu 
den geschuldeten Summen zudem alle angemessenen Kosten für die Prüfung 
erstatten. 

Übertragung. Diese Vereinbarung und die damit verbundenen Lizenzen, die 
Sie für die Nutzung der Software erworben haben, dürfen ohne die vorherige 
schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers nicht übertragen oder abgetreten 
werden. Sämtliche versuchten Übertragungen oder Abtretungen sind null und 
nichtig und nicht wirksam. Die Übertragung von Lizenzen und die Abtretung 
dieser Vereinbarung können unter CRC@suse.com beantragt werden. 

Gesetze. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit 
dieser Vereinbarung ergeben, unterliegen dem materiellen Recht der 
Vereinigten Staaten und dem Bundesstaat Utah ohne Rücksicht auf dessen 
Auswahl von Gesetzesbestimmungen. Jegliche Verfahren, Klagen oder 
Rechtssachen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung 
ergeben, werden ausschließlich von einem zuständigen Bundes- oder 
Bundesstaatsgericht in Utah entschieden. Sollte eine Partei ein 
Rechtsverfahren in Bezug auf die Vereinbarung einleiten, so hat die 
obsiegende Partei Anrecht auf Erstattung angemessener Anwaltsgebühren. 
Sollte jedoch das Land Ihres Hauptgeschäftssitzes ein Mitgliedsstaat der 
Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) 
sein, (1) sind ausschließlich die Gerichte in Irland für alle 
Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diese Vereinbarung zuständig; und (2) 
sofern die Gesetze eines solchen Landes mit Ihrem Hauptgeschäftssitz für 
solche Rechtsstreitigkeiten gelten, finden die Gesetze dieses Landes 
Anwendung. Die Anwendung der Vertragskonventionen der Vereinten Nationen 
für den internationalen Verkauf von Gütern wird ausdrücklich 
ausgeschlossen.

Gesamtvereinbarung. Diese Vereinbarung, zusammen mit sämtlichen anderen 
Kaufbelegen bzw. anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem 
Lizenzgeber, enthält die gesamten Abreden und Vereinbarungen zwischen 
Ihnen und dem Lizenzgeber und kann nur durch eine von Ihnen und einem 
befugten Vertreter des Lizenzgebers vereinbarte schriftliche Vereinbarung 
ergänzt bzw. modifiziert werden. KEIN DRITTER LIZENZGEBER, DISTRIBUTOR, 
FACHHÄNDLER, EINZELHÄNDLER, WIEDERVERKÄUFER, VERKAUFSPERSONAL ODER 
MITARBEITER IST ZUM ÄNDERN DIESER VEREINBARUNG ODER ZU ANGABEN ODER 
ZUSAGEN BERECHTIGT, DIE VON DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ABWEICHEN 
ODER DIESE ERGÄNZEN. 
 
Aufhebung. In dieser Vereinbarung festgehaltene Rechte können nur mittels 
eines von einem entsprechend berechtigten Vertreter der zu bindenden 
Partei unterschriebenen Schriftstücks rechtsgültig aufgehoben werden. Die 
Aufhebung eines zuvor oder derzeit gültigen Rechts, die auf jedweden 
Vertragsbruch oder Durchführungsfehler zurückzuführen ist, kann nicht als 
Ungültigkeitserklärung für zukünftige Rechte unter dieser Vereinbarung 
betrachtet werden.

Abtrennbarkeit. Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig oder 
nicht anwendbar, so wird diese Bestimmung im notwendigen Umfang ausgelegt, 
beschränkt, geändert oder notfalls aufgehoben, um die Ungültigkeit oder 
Nichtdurchführbarkeit der Bestimmung zu beseitigen; die übrigen 
Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben unberührt.
 
Exportbestimmungen. Sie erkennen an, dass die Produkte und/oder 
Technologie des Lizenzgebers den US Export Administration Regulations 
(EAR) unterliegen, und Sie erklären sich mit deren Einhaltung 
einverstanden. Sie unterlassen es, die Produkte des Lizenzgebers direkt 
oder indirekt folgendermaßen zu exportieren bzw. zu reexportieren: (1) in 
Länder, die den US-Exportbeschränkungen unterliegen; (2) für jeden 
Endbenutzer, bei dem Ihnen bekannt ist oder Sie den begründeten Verdacht 
haben, dass er die Produkte des Lizenzgebers für die Konstruktion, 
Entwicklung oder Produktion von nuklearen, chemischen oder biologischen 
Waffen, Raketensystemen, Trägerraketen, Höhenforschungsraketen oder 
unbemannten Luftfahrzeugsystemen einsetzt, es sei denn, dies wurde durch 
die zuständige Behörde per Verordnung oder im Rahmen einer speziellen 
Lizenz autorisiert; oder (3) für jeden Endbenutzer, dem die Teilnahme an 
US-Exporttransaktionen durch eine Behörde der US-Regierung untersagt 
wurde. Indem Sie die Software herunterladen oder verwenden, stimmen Sie 
den vorstehenden Bedingungen zu. Ferner erklären und garantieren Sie, dass 
Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, unter der Kontrolle eines 
solchen Landes stehen oder ein Einwohner oder Staatsbürger eines solchen 
Landes sind und dass Sie nicht auf einer solchen Liste stehen. Ferner sind 
Sie für die Einhaltung lokaler Gesetze in Ihrer Gerichtsbarkeit 
verantwortlich, die sich möglicherweise auf Ihr Recht zum Import, Export 
oder zur Nutzung der Produkte des Lizenzgebers auswirken. Lesen Sie die 
Website des Amts für Industrie und Sicherheit unter www.bis.doc.gov, bevor 
Sie Produkte exportieren, die den EAR unterliegen. Weitere Informationen 
zum Export von Software, einschließlich der gültigen 
Exportkontroll-Klassifizierungsnummer (ECCN) und damit verbundener 
Lizenzausnahmen (sofern zutreffend), sind unter 
www.suse.com/company/legal/ zu finden. Auf Anforderung kann die 
Außenhandelsabteilung des Lizenzgebers Informationen bezüglich geltender 
Exportbeschränkungen für die Produkte des Lizenzgebers bereitstellen. Der 
Lizenzgeber haftet nicht für Ihr Versäumnis, die erforderlichen 
Exportgenehmigungen einzuholen.

Von der US-Regierung eingeschränkte Rechte. Die Nutzung, Vervielfältigung 
und Offenlegung der Liefergegenstände durch die US-Regierung unterliegen 
den Beschränkungen in FAR 52.227-14 (Dez. 2007) Alternate III (Dez. 2007), 
FAR 52.227-19 (Dez. 2007) oder DFARS 252.227-7013(b)(3) (Nov. 995) bzw. 
den zutreffenden nachfolgenden Bestimmungen.

:Version:2019-06-17:001:


